Datenschutz im Luftbild Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes

Der Umgang mit Persönlichkeitsrechten, die Rechtsgüterabwägung und die presserechtliche Würdigung von Schutzinteressen nach dem Kunsturhebergesetz ist unser tägliches Geschäft und prägt unsere journalistische Arbeit jeden Tag.

Aufgrund besonderer Vorschriften geben wir zusätzlich nachstehende  Erklärung ab.

Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes  im Zusammenhang mit der Nutzung von Luftraum

Wir erklären, dass durch die Nutzung des Luftraums mittels bemannten oder unbemannten Luftfahrtgeräten bzw. Luftfahrzeugen datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht verletzt werden sollen. Die Luftraumnutzung dient nicht der gezielten Herstellung von Bildaufzeichnungen von Personen in gegen Einblick besonders geschütztem Lebensraum der den höchstpersönlichen Lebensbereich darstellt bzw. es liegt eine Einwilligung der betreffenden Personen oder eine anderweitige Zustimmung etwa durch konkludentes Handeln vor, sofern die Aufnahmen nicht unter Würdigung aller Gesamtumstände durch §23 KunstUrhG Abs. 1 geschützt sind. Bei Aufnahmen die unter §23  KunstUrhG Abs. 1 Nr. 2 fallen, werden wir eine Rechtsgüterabwägung vornehmen und bei unzweifelhaft erkennbar überwiegenden Schutzinteressen abgelichteter Personen nach den Maßstäben des Presserechts erforderlichenfalls eine Unkenntlichmachung vornehmen.